Die Polizei hatte den Mann im Februar dieses Jahres festgenommen, 31 Jahre nach der Tat. Solange wurde der Mordfall als Cold Case behandelt. Nach der Festnahme des Verdächtigen konnte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen gegen ihn eigener Auskunft nach schnell abschließen. Der dringende Tatverdacht habe sich dabei weiter erhärtet, teilte sie am Freitag mit.
Beschuldigter soll gezielt nach Opfer gesucht haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 81-Jährigen vor, die Touristin Amy Lopez am 26. September 1994 im General-von-Aster-Zimmer im Bereich der Festung Ehrenbreitstein brutal ermordet zu haben. Zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte bereits Tage vor der Tat Vergewaltigungsfantasien hatte, so die Staatsanwaltschaft. Und dass er am Tag der Tat gezielt nach einem Opfer in Koblenz Ausschau gehalten hatte. Er soll deshalb bereits ein Messer und Handschellen dabei gehabt haben.
Beschuldigter soll Amy Lopez in Zimmer gelockt haben
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, soll der Beschuldigte vermutlich an einer Bushaltestelle zufällig auf Amy Lopez aufmerksam geworden sein. Sie war an ihrem Reiserucksack als Touristin zu erkennen. Lopez wollte die Festungsanlage besichtigen und dort in der Jugendherberge übernachten.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass der damals 49-jährige Beschuldigte die ortsunkundige junge Frau auf dem Felsenweg unterhalb der Festung ansprach und sie unter falschen Angaben in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer lotste, wo er über sie herfiel.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die junge Frau mit Handschellen gefesselt, entkleidet sowie sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen und sie schließlich mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Im Tatverlauf soll er auch mit einem Stein auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben. Anschließend soll er mit seinem Fahrrad vom Tatort geflohen und die Tatwaffe, die Handschellen und weitere Gegenstände des Opfers im Rhein entsorgt haben.
Beschuldigter hat Tat pauschal eingestanden
Der Beschuldigte hat nach Auskunft der Staatsanwaltschaft die Tat durch eine Erklärung seines Verteidigers pauschal eingestanden. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem ein forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das inzwischen vorliegt.
Auch gegenüber dem Sachverständigen räumte der Beschuldigte demnach ein, Amy Lopez getötet und sich an ihr sexuell vergangen zu haben. Lediglich hinsichtlich des Ablaufs des eigentlichen Tötungsaktes berief er sich auf Erinnerungslücken. Laut Staatsanwaltschaft deuten auch DNA-Spuren auf den Beschuldigten als Täter hin.
Beschuldigter war zur Tatzeit voll schuldfähig
Das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war. Das Gutachten habe allerdings noch vorläufigen Charakter. Der Sachverständige müsse seine endgültige Einschätzung am Ende der Hauptverhandlung treffen. Dann müsse auch entschieden werden, ob der Beschuldigte nach der Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung kommt.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, wo er nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ärztlich und altersgerecht versorgt wird. Ihm gehe es dem Alter entsprechend gut. Das Landgericht Koblenz muss jetzt entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Und falls ja, wann der Prozess gegen den Beschuldigten beginnen wird.